Unsere Kneipe e.G.

Die Genossenschaft “Unsere Kneipe e. G.” wurde 2021 mit dem Zweck gegründet, die Gaststätte zu erhalten. Möchtest auch du Genosse und damit Anteilseigner werden? Wir haben dir hier alle Infos zusammengestellt. Als Ziele nennt die Satzung die “Erweiterung der gastronomischen Grundversorgung” und die “Förderung von kulturellen und sozialen Veranstaltungen”. Die Gründungsmitglieder sehen als Dividende insbesondere den Gewinn an höherer Lebensqualität. Trotzdem gab es gleich bei der ersten Generalversammlung eine erste Dividende für die bis dahin schon 430 Kneipen-Eigentümer in Form von Bier & Snacks ausgezahlt.

YouTube Gaststätte Bonning und Genossenschaft “Unsere Kneipe”

Unsere Kneipe e. G.
Poststraße 17
49835 Wietmarschen
E-Mail Info@Unsere-Kneipe-eG.de

Genossenchaftsverband Weser-Ems e.V.
Genossenschaftsregister 200066
Amsgericht Osnabrück

Bankverbindung: Volksbank Lingen eG, IBAN: DE78 2666 0060 1107 0714 00
Steuer-Nr.: 55/205/29309

Vorstand
Christoph Partmann (1. Vorsitzender)
Bernd Stevens (2. Vorsitzender)
Thomas Hanenkamp, Oliver Kolthoff, Marcel Vügten

Aufsichtsrat
Peter Janßen (1. Vorsitzender)
Clemens Borker (2. Vorsitzender)
Christoph Wübker

Generalversammlung

2021-12-19_Ausserordentliche-Generalversammlung_Protokoll – Herunterladen

2021-06-15_Gruendungsversammlung_Protokoll – Herunterladen

Satzung

2021-12-19_Satzung_Unsere-Kneipe-eG – Herunterladen

Fragen und Antworten

zum Thema “Genossenschaft zum Erhalt der Gaststätte Bonning“

1) Welchen Status hat eine Genossenschaft Unsere Kneipe e.G.?
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, ihre gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen durch gemeinsamen (Geschäfts-) Betrieb zu fördern.

2) Warum soll dieses Konstrukt gewählt werden?
Eine Genossenschaft mit Bürgerbeteiligung unterstützt den Betrieb der
Gaststätte „Gossling“. Ohne das Motto der Genossenschaft: „Was Einzelne nicht schaffen, dass schaffen Viele“ wäre ein Erhalt dieses sozialen und kulturellen Treffpunktes ansonsten nicht möglich.

3) Wer kann Anteile kaufen?
Natürliche und juristische Personen.

4) Wie teuer ist ein Anteil?
Ein Anteil beträgt 500 Euro.

5) Wie viele Anteile können gezeichnet werden?
Die Genossenschaft soll aus 1000 Anteilen bestehen. Mindestens 500 Anteile davon sind verfügbar.

6) Kann ich als „Paar, Familie, Kegelclub“ Anteile zeichnen?
Nein. Sie müssen sich entscheiden, wer diesen Anteil erwirbt. Jeder kann einen eigenen Anteil erwerben, allerdings nicht als Gemeinschaft.

7) Wenn ich mich als Firma beteiligen will?
Das wird über Genossenschaftsanteile (juristische Person) möglich sein oder über eine quittungsfreie Spende.

8) Kann ich mehrere Anteile erwerben?
Ja, es können (gerne) mehrere Anteile a 500 Euro erworben werden. Die Grenze liegt bei 50 Anteilen je natürlicher und juristischer Person.

9) Habe ich bei mehreren Anteilen auch mehrere Stimmen in der
Genossenschaftsversammlung?
Nein, das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass – unabhängig von der Anzahl der Anteile – nur 1 Stimme möglich ist.

10) Können Kinder bzw. Minderjährige Anteile zeichnen?
Ja. Sie können durch die Erziehungsberechtigten auf ihren eigenen Namen Anteile erwerben.

11) Welches Stimmrecht haben minderjährige Genossen?
Das Stimmrecht wird bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.

12) Was passiert mit dem Anteil im Todesfall?
Der Anteil wird im Rahmen der Erbfolge vererbt.

13) Kann ich meinen Anteil auch wieder zurückbekommen?
Ja. Es gibt eine Sperrfrist von 3 Jahren. Danach kann, gemäß der Satzung der Anteil ausbezahlt werden.

14) Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein, kein Genosse ist verpflichtet weitere Liquidität in die Genossenschaft zu geben.

15) Kann ich meinen Anteil verschenken?
Ja. Der Vorstand muss dies auf Antrag genehmigen.

16) Wer kommt in den Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat wird durch die Genossenschaftsversammlung gewählt. Die
Mindestbesetzung liegt laut Genossenschaftsgesetz bei 3 Personen.

17) Wer wird Vorstand?
Der Vorstand wird durch die Generalversammlung gewählt. Die Mindestbesetzung liegt laut
Genossenschaftsgesetz bei 2 Personen, vorgesehen sind 5 Personen.

18) Gibt es eine Dividende?
Eine Dividende ist vorgesehen, hängt aber vom Ergebnis der Genossenschaft ab.
Verschiedene Ideen werden dazu diskutiert.

19) Was ist, wenn zu viel Kapital vorhanden ist?
Es gibt eine Liste von Projekten, die in der Reihenfolge der Dringlichkeit zukünftig
umgesetzt werden sollen. Je mehr Kapital vorhanden ist, desto mehr Ideen können verwirklicht werden. Wir werden dazu einen Finanzplan aufstellen und in der Gründungsversammlung vorstellen.

20) Wie kann ich Genosse (Mitglied) werden? Sprich jemanden vom Vorstand oder Aufsichtsrat an, oder schicke eine E-Mail an Genosse-werden@Bonning.eu.

Beitrittserklärung

Presseartikel